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Datenschutz & Compliance

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO · Aetheris GmbH i. G. · für die SaaS-Lösung novaGuard · Stand: 13.08.2026

Vertragsparteien

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)Auftraggeber (Verantwortlicher)
Aetheris GmbH i. G.
Zur Lay 22
54570 Schutz
Geschäftsführer: Sascha Oertlin
kontakt@aetheris-gmbh.de
Der Kunde, der den Hauptvertrag (AGB) akzeptiert hat. Ansprechpartner: die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktperson.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung von novaGuard (Verwaltung und automatisierte Auswertung von Verträgen, Erkennung von Fristen und Risiken, Erinnerungen). Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (Abonnement) ab Vertragsabschluss.

§ 2 Art, Umfang und Zweck

Art, Umfang, Zweck, Datenarten und Kategorien Betroffener ergeben sich aus Anlage 1. Die Verarbeitung erfolgt nur zur Erfüllung des Hauptvertrags und nach Weisung des Auftraggebers.

§ 3 Weisungsrecht

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung; Hauptvertrag und AVV sind die Erstweisung. Weitere Weisungen sind in Textform zu richten an kontakt@aetheris-gmbh.de. Rechtswidrige Weisungen zeigt der Auftragnehmer an.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen

Siehe Anlage 2. Maßnahmen dürfen weiterentwickelt werden, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

(1) Allgemeine schriftliche Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Die aktuelle Liste steht in Anlage 3.

(2) Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer mindestens 30 Tage im Voraus; der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen, andernfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht.

(3) Unterauftragsverarbeiter werden auf ein gleichwertiges Schutzniveau verpflichtet; außerhalb der EU/des EWR gelten die Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.

§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Anträgen Betroffener (insbesondere seiner Beschäftigten) und leitet direkt eingehende Anfragen weiter.

§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Meldung an den Auftraggeber unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, mit den Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.

§ 9 Kontroll- und Nachweisrechte

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Nachweise bereit (TOM-Dokumentation, Prüfberichte der eingesetzten Rechenzentren); erforderlichenfalls sind Audits oder Vor-Ort-Prüfungen mit angemessener Vorankündigung möglich.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende Löschung oder Rückgabe nach Wahl des Auftraggebers. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für die eingestellten Verträge selbst trägt der Auftraggeber.

§ 11 Ort der Verarbeitung / Drittland

Die Verarbeitung findet ausschließlich in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum statt. Server, Datenbank und Sicherungen werden in Deutschland betrieben. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.

Klarstellung: Die Unterauftragnehmer-Liste unseres Hosters nennt auch Stellen in den USA und in Singapur. Diese betreffen ausschließlich Kunden mit dortigem Serverstandort. Die Server für novaGuard stehen in Deutschland; Daten aus novaGuard erreichen diese Stellen nicht.

§ 12 Haftung & § 13 Schlussbestimmungen

Es gelten die Regelungen des Hauptvertrags und Art. 82 DSGVO. Bei Widersprüchen geht dieser AVV in Datenschutzfragen vor. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand und Form richten sich nach dem Hauptvertrag. Der AVV kommt mit Annahme der AGB zustande.


Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen

Kategorien personenbezogener Daten

Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): werden vom Auftragnehmer nicht gezielt verarbeitet. Sie können ausschliesslich dadurch anfallen, dass ein hochgeladener Vertrag solche Angaben enthält; dann ist der Auftraggeber für die Rechtsgrundlage verantwortlich.

⚠️ KI-Auswertung: Derzeit wird kein KI-Anbieter eingeschaltet — es ist kein Zugangsschlüssel hinterlegt, und die Anwendung nutzt eine eingebaute Ersatzauswertung. Sobald ein Schlüssel gesetzt wird, verlassen Vertragsinhalte die Infrastruktur des Auftragnehmers; der Anbieter wird dann in Anlage 3 aufgenommen und die Kunden nach § 6 Abs. 2 30 Tage vorher informiert.

Art & Zweck

Cloudbasierte Bereitstellung: Verwaltung und automatisierte Auswertung von Verträgen, Erkennung von Fristen und Risiken, Erinnerungen sowie Betrieb, Wartung, Sicherungen und Support.

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität & Verfügbarkeit

Verfahren zur Überprüfung

Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter

AnbieterZweckOrt
Hetzner Online GmbHServerbetrieb, Datenbank, Datei- und Sicherungsspeicher (die gesamte Anwendung läuft auf dieser Infrastruktur)Deutschland (EU)
netcup GmbHE-Mail-Versand (Passwort-Zurücksetzen, Einladungen, Fristen-Erinnerungen)Deutschland (EU)

Hetzner Online GmbH: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen (Fassung 1.2 vom 16.02.2026); nach § 3 Abs. 1 des Vertrags findet die Verarbeitung ausschließlich in der EU bzw. im EWR statt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Rechenzentren wurden am 19.02.2026 von der TÜV Rheinland i-sec GmbH geprüft (Bericht 63017991-01, Standorte Nürnberg und Falkenstein) — ohne festgestellte Abweichungen.

netcup GmbH: Rechenzentren in Deutschland; Verarbeitung in der EU. netcup ist ausschließlich für den E-Mail-Versand eingebunden — nicht für den Betrieb der Anwendung oder die Speicherung der Vertragsdokumente. Am 13.08.2026 am Produktionscontainer belegt (SMTP-Host mx2f11.netcup.net, Port 587).

Ein Zahlungsdienstleister ist derzeit nicht eingebunden. Sobald eine Zahlungsabwicklung aufgenommen wird, wird diese Anlage nach § 6 Abs. 2 mit 30 Tagen Vorlauf ergänzt.

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